Qualifikation & Heilerlaubnis
Heilpraktiker für Psychotherapie. Was bedeutet das wirklich?
Der Begriff "Heilpraktiker / Heilpraktikerin" kann irritieren. Viele Menschen denken dabei an Naturheilkunde, körperliche Behandlungen oder unseriöse Heilsversprechen.
Genau deshalb ist mir wichtig, meinen Rahmen klar zu erklären: Ich bin keine allgemeine Heilpraktikerin. Meine Heilerlaubnis ist auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt und wurde mir nach bestandener Überprüfung durch das Gesundheitsamt erteilt.

Keine allgemeine Heilpraktik.
Sondern eine auf Psychotherapie beschränkte Heilerlaubnis mit fachlicher, diagnostischer und rechtlicher Grundlage.
DIE KURZE ERKLÄRUNG
Eine staatlich erteilte Heilerlaubnis, beschränkt auf Psychotherapie.
Die vollständige Bezeichnung lautet: Heilpraktikerin für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.
Diese Bezeichnung klingt sperrig, ist aber wichtig. Sie macht deutlich, dass sich meine Erlaubnis nicht auf den gesamten Heilpraktikerbereich bezieht, sondern auf psychotherapeutische Begleitung begrenzt ist.
Mir wurde diese Heilerlaubnis nach einer anspruchsvollen schriftlichen und mündlichen Überprüfung durch das Gesundheitsamt erteilt. Dafür braucht es fundiertes Wissen, eine gründliche Vorbereitung, die mehrere Jahre in Anspruch nimmt und die Fähigkeit, psychische Belastungen verantwortungsvoll einzuordnen.
Ich bin keine Ärztin und keine approbierte Psychotherapeutin. Gleichzeitig arbeite ich nicht ohne fachliche Grundlage, sondern in einem staatlich geregelten Rahmen, mit diagnostischem Wissen, klaren Grenzen und fachlich fundierten Methoden.
Staatlich erteilte Heilerlaubnis
Meine Heilerlaubnis wurde mir nach bestandener Überprüfung durch das Gesundheitsamt erteilt. Sie ist auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt.
Schriftliche und mündliche Überprüfung
Für diese Erlaubnis reicht kein Wochenendkurs. Die Überprüfung verlangt fundiertes Wissen, sorgfältige und intensive Vorbereitung und verantwortungsvolle Einschätzung.
Diagnostisches Wissen
Ich verfüge über diagnostisches Grundlagenwissen und kann psychische Störungsbilder fachlich einordnen.
PSYCHISCHE BESCHWERDEN EINORDNEN
Diagnostisches Wissen ist Teil meiner fachlichen Kompetenz.
Zur fachlichen Verantwortung gehört für mich, psychische Belastungen nicht nur empathisch zu begleiten, sondern sie auch diagnostisch einschätzen und fachlich einordnen zu können.
Das bedeutet nicht, Menschen auf Diagnosen zu reduzieren. Es bedeutet, sorgfältig hinzuschauen und Verantwortung für den passenden Rahmen zu übernehmen.
Ein zentraler Bestandteil meiner Vorbereitung auf die Überprüfung beim Gesundheitsamt war die intensive Auseinandersetzung mit psychischen Erkrankungen und ihrer diagnostischen Einordnung.
Dazu gehört auch der ICD-10.
Der ICD-10 ist ein international verwendetes Klassifikationssystem für Krankheiten und Diagnosen. Im psychotherapeutischen Bereich dient er dazu, psychische Erkrankungen systematisch zu beschreiben, voneinander abzugrenzen und fachlich nachvollziehbar einzuordnen.
Dieses Wissen ist wichtig. Denn verantwortungsvolle psychologische und psychotherapeutische Begleitung bedeutet nicht nur, gut zuzuhören. Sie bedeutet auch, einschätzen zu können, ob ein Anliegen in meinen Rahmen passt oder nicht.
Ob Warnzeichen vorliegen und ob eine ärztliche, psychiatrische oder approbiert psychotherapeutische Behandlung notwendig ist.
Ich habe mich intensiv mit psychischen Störungsbildern, Symptomen, diagnostischen Kriterien, Differenzialdiagnosen, Kriseneinschätzung und den Grenzen meiner Zuständigkeit auseinandergesetzt.
Das ist ein wesentlicher Teil meiner fachlichen Kompetenz: Ich arbeite nicht nur intuitiv oder aus persönlichem Interesse an Menschen. Ich habe diagnostisches Grundlagenwissen, kenne wichtige psychische Erkrankungen und kann einschätzen, wann mein Angebot passend ist und wann ein anderer oder intensiverer Rahmen notwendig wird.
ICD-10
Ein wichtiger Teil meiner Vorbereitung war die intensive Auseinandersetzung mit dem ICD-10 und den dort beschriebenen psychischen und Verhaltensstörungen.